Artgemäße Tierhaltung
- Schaffung eines einheitlichen Mindeststandards für landwirtschaftliche Tierhaltung
- Verpflichtet zur artgerechten und den jeweiligen Bedürfnissen des Tieres angepassten Haltung
- Umsetzung: Tierschutzgesetze der einzelnen Staaten
- Österreich:
- seit 1992 Mitglied
- Tierschutzgesetz aus 2004, mit Gültigkeit seit 1. Jänner 2005
Artgerechte Tierhaltung muss den wichtigsten Bedürfnissen der Tiere entsprechen:
- Nahrungsaufnahme: fressen, trinken
- Ruheverhalten: stehen, liegen, Schutzsuche
- Bewegung aller Art
- Sozialverhalten: Herdenstruktur, Rangordnung, Mutter-Kind-Beziehung
- Komfortverhalten: Körperpflege, Temperatur, Beleuchtung, Belüftung
- Erkundungsverhalten
- Ausscheideverhalten
- Fortpflanzungsverhalten
Zugleich müssen Schäden vermieden werden:
- Verletzungen und Schäden der Tiere (Technopathien)
- gestörte Verhaltensmuster (Ethopathien)
Leistung der Nutztiere (z. B. Tageszunahmen):
- kein Hinweis auf ihr Wohlbefinden
- Tiere sind aufgrund ihrer genetischen Anlagen gezwungen, bestimmte Leistungen zu erbringen
Wahl des Haltungssystems oder der Haltungsform
► legt für einen längeren Zeitraum eine bestimmte Produktionsweise fest
Tiergerechtere Haltungssysteme
► höhere Produktionskosten
Keine generelle Kennzeichnung artgerechter Tierhaltung
► Marken- und Qualitätsfleischprogramme bieten eine Möglichkeit, höhere Preise zu lukrieren
Quelle: DFS
Fütterung:
Für die Gewährung der Futtermittelsicherheit setzt sich die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA - European Food Safety Authority) ein. Sie leistet einen Beitrag zum Schutz für Leben und Gesundheit der Menschen, indem sie die Rechtsetzung für mehr Tiergesundheit und den Tierschutz im Allgemeinen beeinflusst.
Futtermittel, die für Mensch und Tier nicht sicher sind, dürfen etwa nicht in Verkehr gebracht oder verfüttert werden. Im Gegensatz zu Ländern wie den USA, dürfen dem Futter daher hierzulande keine Hormone und Wachstumsförderer beigefügt werden.