Zutaten von Fleischkonserven

Für sie gelten bestimmte Richtlinien und Mindestmengen bei den Zutaten:

Schinkenkonserven
Schieres Schweinsschlögelfleisch ohne Schwarte wie gewachsen, gepökelt. Zum Ausgleich des Kochverlustes kann Gelatine zugesetzt werden, die bei der Analyse nicht berücksichtigt wird.

Schweinsschulterkonserven
Schieres Schweinsschulterfleisch ohne Schwarte wie gewachsen, gepökelt. Zum Ausgleich des Kochverlustes kann Gelatine zugesetzt werden, die bei der Analyse nicht berücksichtigt wird.

Corned Beef
Rindfleisch I, grob zerkleinert, gepökelt, gekocht; Kochverlust mindestens 25 %. Bei größerem Kochverlust kann die Differenz auf 25 % durch Zusatz von Kochbrühe ausgeglichen werden. Beispiel: Beträgt der Kochverlust z. B. 28 %, darf die Differenz auf 25 % (also 3 %-Punkte) mit Brühe ergänzt werden.

Rindfleisch im eigenen Saft
Rindfleisch II, grob zerkleinert, gepökelt oder ungepökelt. Auf 100 Teile Fleisch 5 Teile gebrühte Schwarten.

Schweinefleisch im eigenen Saft
Schweinefleisch I, grob zerkleinert, gepökelt oder ungepökelt. Auf 100 Teile Fleisch 5 Teile gebrühte Schwarten.

Fleischschmalz
Mindestens 35 Teile Schweinefleisch II
60 Teile Speck II
höchstens 5 Teile weich gekochte und fein faschierte Schwarten.

Pasteten-, Aufstrich- und Wurstkonserven
Bei Pasteten- und Aufstrichkonserven kann Milcheiweiß als Emulgator im Ausmaß von 1,5 Teile auf 100 Teile Masse verwendet werden.

Bei Pastetenkonserven unterscheidet man je nach Konsistenz zwischen schnittfesten und streichfähigen Produkten.

Wird Leber anderer Tierarten als Rind und Schwein verwendet, beträgt der Leberanteil der namensgebenden Tierart mindestens 5 Teile, wobei der Gesamtlebergehalt (Rind- oder Schweineleber einschließlich Leber der namengebenden Tierart) mindestens 15-22 von 100 Teilen zu betragen hat.

Luncheon Meat, Frühstücksfleisch, Jagdwurst
30 Teile Schweinefleisch I und/oder Rindfleisch I
25 Teile Speck II
45 Teile Brät 30
Auf 100 Teile Wurstmasse 2 Teile Kartoffelstärke.

Pastetenkonserven mit hervorhebender Bezeichnung aus Rind-, Kalb-, Schweine-, Wildfleisch, auch mit Schweine- oder Kalbsleber
60-65 Teile  Fleisch (Rind-, Kalb-, Schweine-, Wild-, Lammfleisch u. dgl.)
20-25 Teile Speck II oder Fett
bis zu 15 Teile Brühe.
Bei Leberpasteten werden 15 bis 22 Teile Fleisch durch Leber ersetzt.

Pastetenkonserven mit hervorhebender Bezeichnung aus Schinken, Zunge, Geflügel- (auch Wildgeflügel-)fleisch, Geflügelleber
60-65 Teile Fleisch (Schinken, Zunge oder Geflügelfleisch)
20-25 Teile Speck II oder Fett
bis zu 15 Teile Brühe.
Schinkenpastete mit hervorhebender Bezeichnung enthält als Fleischanteil nur mageres Schweinsschlögelfleisch.
Bei Leberpasteten werden 15 bis 22 Teile Fleisch durch Leber ersetzt.

Pastetenkonserven ohne hervorhebende Bezeichnung, auch mit Phantasiebezeichnung
50-55 Teile Fleisch (Rind-, Kalb-, Schweine-, Wild-, Lammfleisch u. dgl.)
25-30 Teile Speck II, davon bis zu 3 Teile Schwarten
bis zu 20 Teile Brühe.
Bei Leberpasteten werden 15 bis 22 Teile Fleisch durch Leber ersetzt.

Schinkenpastetenkonserven ohne hervorhebende Bezeichnung
50-55 Teile Schlögelfleisch
25-30 Teile Speck II
bis zu 20 Teile Brühe.

Streichfähige Leberwurst, Leberaufstrich, Leberstreichwurst in Konserven, Zwiebelstreichwurst und dgl.
15-22 Teile Leber von Schwein oder Rind
30-37 Teile Schweinekopffleisch mit Schwarte
25 Teile Speck II
3 Teile Schwarten
20 Teile Brühe.

Selchfleisch-, Rauchfleisch- und Pökelfleischaufstrich
55 Teile Schweinefleisch I
25 Teile Speck II
5 Teile Schwarten
15 Teile Brühe.

Zungenaufstrich
30 Teile Zungen
30 Teile Rindfleisch I und/oder Schweinefleisch I
20 Teile Speck II
5 Teile Schwarten
15 Teile Brühe.

Fettarme Pasteten-, Aufstrich- und Wurstkonserven mit dem Zusatz „leicht” oder „mager” in der Sachbezeichnung
Pasteten- und Aufstrichkonserven weisen einen Fettgehalt von nicht mehr als 20 %, Wurstkonserven einen Fettgehalt von nicht mehr als 15 % auf.

Auf 100 Teile Masse kann 1,5 Teile Milcheiweiß und 2 Teile Stärke (auch modifiziert) zugesetzt werden. Die Verwendung von pflanzlichen Fetten an Stelle von tierischem Fett ist bei entsprechender Deklaration möglich.

Extra (super, spezial) -leichte oder -magere Pasteten- und Aufstrichkonserven
Sie weisen einen Fettgehalt von nicht mehr als 5 % auf und werden ohne Speck (Fett, Geflügelfett u. dgl.) nur aus fettarmem Fleisch und entsprechenden Mengen an namengebenden Bestandteilen (Leber, Schinken usw.), unter Zusatz von Brühe, Milcheiweiß (1,5 Teile auf  100 Teile Masse) und Stärke (bis zu 5 Teile, auch modifiziert) hergestellt.

Gulaschkonserven
Konserven, die nur die Sachbezeichnung „Gulasch” tragen, müssen einem Rindsgulasch entsprechen. Bei Gulaschkonserven, die Fleisch anderer Tierarten enthalten, muss die verwendete Tierart eindeutig aus der Sachbezeichnung hervorgehen.

Für die Herstellung  von Rindsgulasch wird Wadschinken oder Rindfleisch II verwendet. Beim Entsehnen des Fleisches für die Gulaschherstellung werden auch die groben Fettgewebsteile in handwerksüblicher Weise entfernt. Die Rohfleischeinwaage beträgt mindestens 45 % des deklarierten Füllgewichtes. Dem Saft werden höchstens 4 % Stärke (auch modifiziert) zugesetzt.

Ochsenschwanzsuppe
Die Fleischeinlage bei Ochsenschwanzsuppe beträgt 20 % des deklarierten Füllgewichtes.

Quellen: Codex Alimentarius Austriacus 2010 und LFI Qualitätshandbuch für Fleisch und Fleischerzeugnisse aus bäuerlicher Produktion 2006, DFS

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