Schlachtung

Strenge Tierschutzvorgaben und sorgfältige Kontrollen gewährleisten, dass die Schlachtung in Österreich verantwortungsvoll und tiergerecht erfolgt.

Schlachtung in Österreich

Bei der Schlachtung steht das Tierwohl im Mittelpunkt. Strenge Vorschriften, geschulte Fachkräfte und moderne Technik sorgen für einen respektvollen, stressarmen Ablauf. Jeder Schritt – vom Eintreffen der Tiere bis zur Verarbeitung – unterliegt klaren Standards für Tierschutz, Hygiene und Qualität.

Verordnungen

Im Bereich der Schlachtung und Tötung von Tieren gelten in Österreich sowohl die EU-Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung als auch die nationale Tierschutz-Schlachtverordnung (BGBl. II Nr. 312/2015).

Diese Vorschriften gelten insbesondere für Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen und Geflügel und zielen darauf ab, Tiere beim Verbringen, Unterbringen, Betäuben und Töten vor unnötigem Leid, Angst und Schmerzen zu bewahren.

Entladung der Tiere und Wartestall

Nach Ankunft im Schlachthof sind Tiere so rasch wie möglich zu entladen und in geeignete Wartestallungen zu bringen. Der Wartestall dient der Erholung der Tiere nach dem Transport.

Ist eine sofortige Schlachtung nicht möglich, muss sauberes und jederzeit frei zugängliches Tränkwasser zur Verfügung stehen. Beträgt die Wartezeit der Tiere über 6 Stunden bis zur Schlachtung, so muss auch Futter bereitgestellt werden.

Außerdem muss die Unterbringung vor extremen Witterungsbedingungen schützen und ausreichend belüftet sein. Bodenflächen, Entladerampen und Stallbereiche müssen auftrittssicher, rutschfest und mit Schutzgeländern ausgestattet sein. Die Tiergruppen müssen so voneinander getrennt werden, dass keine Rangordnungskämpfe entstehen.

Tiere dürfen beim Entladen nicht grob getrieben, hochgehoben oder misshandelt werden – elektrische Treibhilfen sind nur in fest definierten Fällen erlaubt. Die Treibgänge müssen aus Sicht des Tieres übersichtlich und deutlich abgegrenzt werden.

Betäubungsarten

Vor der Tötung muss das Tier sicher in einen Zustand anhaltender Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit versetzt werden. Zulässige Verfahren (tierartspezifisch) sind folgende:

  • Mechanisch

    Bolzenschuss - Verwendung bei Rind, Schaf und Ziege. Bei Schweinen wird dieses Verfahren nur in Ausnahmefällen verwendet.

    Die Betäubung resultiert aus einer Gehirnerschütterung und der Zerstörung von Gehirnteilen. Aufgrund dessen wird das Tier in eine Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit versetzt.

  • Kugelschuss

    Der Kugelschuss ist die Tötung eines Tieres mit einer Feuerwaffe (scharfe Kugel), meist bei Not- oder Weidetieren im Freien. Ziel ist sofortige Bewusstlosigkeit durch Zerstörung lebenswichtiger Hirnareale.

    Der Schuss darf nur von befugten, geschulten Personen durchgeführt werden.

  • Elektrisch

    Bei der elektrischen Betäubung wird gezielt Strom durch das Gehirn geleitet, sodass die Hirnfunktionen vorübergehend ausgesetzt werden. Bei ausreichenden Parametern (mindestens 240 Volt und 1,3 Ampere) wird ein epileptiformer Anfall ausgelöst – ein Zeichen für eine wirksame Betäubung. Während dieser Phase sind Bewusstsein und Wahrnehmungsfähigkeit aufgehoben, das Tier empfindet keinen Schmerz.

  • Gas

    CO₂ in genügender Konzentration in der Einatemluft erzeugt eine Bewusstlosigkeit ähnlich einer Narkose.

  • Kopfschlag

    Wird bei Kaninchen, Geflügel, Fischen angewendet.
    Anlagen, Ausrüstung und Bedienerpersonal müssen geeignet, gewartet und geschult sein.

Tötung

Nach einer wirksamen Betäubung muss die Tötung so erfolgen, dass das Tier unmittelbar und dauerhaft in einen Zustand ohne Empfindung und Bewusstsein verbleibt, bis der Tod durch Blutverlust eingetreten ist. Dies bedeutet, dass das Tier zu keinem Zeitpunkt füh­lungs- oder wahrnehmungsfähig sein darf!

Üblicherweise wird die Tötung durch Entbluten eingeleitet. Dabei wird die vordere Hauptschlagader und die vordere Hohlvene eröffnet, so dass in kürzester Zeit ein maximaler Blutverlust eintritt. und die weitere Sauerstoffzufuhr zum Gehirn unterbunden wird.

Kontrolle und Hygiene

Schlachthöfe unterliegen der Kontrolle durch amtliche Tierärzte. Dieser überwacht die Einhaltung der Vorschriften zu Betäubung, Tötung, Personalqualifikation, Anlage- und Ausrüstungszustand sowie Hygienemaßnahmen.

Dazu gehört die Reinigung, Desinfektion, Temperaturführung der Räume, Schädlings­prophylaxe und Dokumentation.

Ein sicheres hygienisches Umfeld verhindert Tierleid, verbessert Fleischqualität und schützt vor Gesundheitsrisiken.

Tierschutz und qualifiziertes Personal

Tierschutz ist selbstverständlicher Bestandteil des Schlachtprozesses. Alle Beteiligten – vom Wartestall bis zur Tötung – müssen so handeln, dass unnötige Schmerzen, Leiden, Angst oder Schäden vermieden werden.

Nur Fachkräfte mit entsprechender Ausbildung dürfen Tiere ruhigstellen, betäuben oder töten. Anerkannt sind Studiengänge der Veterinärmedizin, eine Fleischer­ausbildung, landwirtschaftliche Fachschulen oder gleichwertige Qualifikationen.

Häufig gestellte Fragen

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