Lebensmittelcodex
Der österreichische Lebensmittelcodex
Zwar haben heute in Sachen „Verkehrsfähigeit“ von Lebensmitteln die EU-Verordnungen das Sagen, doch gilt nach wie vor, dass die Auslobung des Codex auf Produktetiketten auch eine verbindliche Einhaltung dessen Richtlinien nach sich zieht. Abweichungen hätten unweigerlich eine Anzeige als „Verfälschung“ zur Folge.
Und Produkte mit „hervorhebenden“ Bezeichnungen, wie „spezial“, „exquisit“ etc., oder gar solche mit dem AMA-Gütesiegel unterliegen sogar noch strengeren Kriterien. Letztere etwa haben wesentlich engere Toleranzen beim Bindegewebsanteil und streichen die Stärke aus sämtlichen Wurstrezepturen.
Das Kapitel B 14 des Österreichischen Lebensmittelcodex widmet sich „Fleisch und Fleischerzeugnissen“ und ist aktuell unter folgendem Link nachzulesen: