Das Lebensmittelrecht der EU

Dadurch wurde eine Harmonisierung des Lebensmittelrechts in den Mitgliedstaaten der EU angestrebt. Die Maßnahmen dienen dazu, die Sicherheit der Lebensmittel „from the stable to the table“ („vom Feld bis zum Teller“) zu gewährleisten. Die Grundlagen für die neue Lebensmittelpolitik der EU finden sich im „Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit“ vom 12. Jänner 2000.

Das neue Lebensmittelrecht besteht aus:

  • Verordnung VO (EG) Nr. 178/2002, sogenannte Basis-Verordnung
  • Hygienepaket: drei Verordnungen zur Lebensmittelhygiene und zu Veterinärkontrollen
  • EG-Kontroll-Basis-Verordnung

Somit ergeben sich folgende EU-Verordnungen, die das Lebensmittelrecht für alle Mitgliedsstaaten regeln:

  • VO (EG) Nr. 178/2002: Verordnung zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zu Lebensmittelsicherheit (Basis-Verordnung)
  • VO (EG) Nr. 852/2004: Verordnung über Lebensmittelhygiene
  • VO (EG) Nr. 853/2004: Verordnung mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
  • VO (EG) Nr. 854/2004: Verordnung mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs
  • VO (EG) Nr. 882/2004: Verordnung über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (EG-Kontroll-Basis-Verordnung)

Situation in Österreich: Auf Grund der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen konnten das Lebensmittelgesetz (LMG 1975) und das Fleischuntersuchungsgesetz (FUG 1982) nicht mehr in der bisherigen Form in Geltung bleiben.

Mit dem Lebensmittelsicherheit- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG 2005) wurde das neue EU-Lebensmittelrecht in Österreich umgesetzt. Zudem wurde mit dem LMSVG 2005 eine gemeinsame Basis für Verwaltungsvorschriften geschaffen, die einheitliche Verfahren und einen einheitlichen Vollzug gewährleisten.

→ siehe Info-Grafik

Quellen: Reiche 2003, DFS


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