Tiertransportgesetz

Grundsätzlich regelt seit Jänner 2007 die EU-Tiertransportverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1/2005) europaweit einheitlich all jene Tiertransporte, die in Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit bzw. zu kommerziellen Zwecken durchgeführt werden...

mehr

 

Schlachten und Töten in Schlachthöfen

Die Bestimmungen gemäß der Tierschutz-Schlachtverodnung (§ 3) gelten für Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen und Geflügel. Die Tiere sind nach ihrer Ankunft im Schlachthof so schnell wie möglich zu entladen. Bei Verzögerungen ist ihnen Schutz vor extremen Witterungsverhältnissen und angemessene Lüftung...

mehr

 

Tierschutz-Schlachtverordnung

Die Tierschutz-Schlachtverordnung (BGBl. II Nr. 488/2004 idF BGBl. II Nr. 31/2006) dient dem Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren bei der Verbringung, Unterbringung, Ruhigstellung, Betäubung, Schlachtung und Tötung. Der Geltungsbereich umfasst auch das Aufbewahren und Töten von Speisefischen, Fröschen, Krusten- und Schalentieren...

mehr