Europäische Schweinepest (ESP)

Übertragung:
Übertragung des Schweinepestvirus über den Verdauungstrakt (mit Futter, Wasser), direkte Übertragung von Tier zu Tier, durch Personen, die verseuchte Ställe betreten haben, oder durch kontaminierte Gegenstände (Stallgeräte, Futterreste, Schlachtabfälle). Eine Einschleppung in nicht verseuchte Betriebe erfolgt gewöhnlich durch den Zukauf von Schweinen. Auch an ESP erkrankte Wildschweine können zur Verbreitung der Seuche beitragen. Eine Virusausscheidung erfolgt bereits einen Tag nach der Infektion, bis zum Tod oder bis zu einem Monat nach der Genesung (bei chronisch Kranken und Kümmerern bis zu einem halben Jahr). Der Virus lässt sich durch Erhitzen auf über 60 °C inaktivieren.  

Krankheitsbild:
Bei der akuten Form treten nach 3 bis 12 Tagen hohes Fieber, Mattigkeit, Appetitlosigkeit, Nasenausfluss, Verstopfung gefolgt von Durchfall, krampfartige Zustände, Hinterhandschwäche und Erythme auf der Hautoberfläche auf. Die Sterblichkeitsrate liegt zwischen 30 und 100 %. Die chronische Form kennzeichnen Appetitlosigkeit, Abmagerung, Wechsel von Durchfall und Verstopfung, die Sterblichkeitsrate ist deutlich geringer. Vor allem bei Ferkeln und Läufern tritt eine weitere schleichend verlaufende Form der ESP auf, deren Symptome unstillbare Durchfälle, Kümmern und zentralnervöse Störungen sind. Eine Diagnose ist aufgrund der klinischen Erscheinungen möglich, gesichert wird sie durch den direkten Erregernachweis aus dem Organmaterial.  

Therapie:
Es gibt keine Therapiemöglichkeiten. Zur Prophylaxe kann man mit Lebendimpfstoff impfen, hält 2 Jahre.  

Anzeigepflicht:
Besteht in Österreich nach dem Tierseuchengesetz.

Quellen: AGES: Bericht über Zoonosen und ihre Erreger in Österreich im Jahr 2005, Online-Information der World Organisation for Animal Health, Webservice der Stadt Wien: Tierkrankheiten, DFS

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