Maul- und Klauenseuche

Verbreitung:
Weltweit, besonders im südlichen Afrika, im Nahen Osten und in weiten Teilen Südamerikas. Österreich ist seit 1981 frei von Maul- und Klauenseuche, seit 1991 gilt ein Verbot der Schutzimpfung gegen Maul- und Klauenseuche.

Übertragung:
Die Krankheit wird durch Viren übertragen, die sehr lange (bis zu einem Monat) infektionsfähig bleiben. Tiefkühlen, Pökeln oder Austrocknen tötet die Viren nicht ab. Durch Erhitzen auf über 50 °C werden sie allmählich abgetötet. Die Übertragung kann direkt erfolgen, durch Kontakt der Tiere im Stall, auf der Weide, auf Viehmärkten oder bei Viehtransporten, indirekt durch kontaminierte Gegenstände wie Stallkleidung, Futter, Einstreu, durch kontaminiertes Fleisch, kontaminierte Schlachtnebenprodukte oder tierische Produkte (Hörner, Klauen, Blut, Häute, Wolle, Innereien, Speck, Milch, Käse) oder durch Virusverschleppung durch Wasser, Luft oder Staub.

Krankheitsbild:
Die Maul- und Klauenseuche ist eine zyklisch verlaufende Infektionskrankheit. Das Virus breitet sich über die Blutbahn im ganzen Körper aus, vermehrt sich und siedelt sich in bestimmten Organen an. Beim Tier kommt es zur charakteristischen Bläschenbildung und zu Erosionen auf Haut und Schleimhäuten. Sichtbar sind die Veränderungen vor allem auf der Schleimhaut der Maulhöhle, an der unbehaarten Haut um die Nasenlöcher, am Euter und an den Klauen. Die Maul- und Klauenseuche zählt zu den ansteckendsten Tierkrankheiten, die Erkrankungsrate liegt bei nahezu 100 Prozent, die Sterblichkeitsrate ist mit zwei bis fünf Prozent relativ gering. Eine Infektion des Menschen ist sehr selten und erfolgt im Allgemeinen durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren. Neben Fieber, Mattigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen und einer Rötung der Mundschleimhaut können sich äußerst schmerzhafte Bläschen an den Lippen, in der Mund- und Rachenhöhle und auch an den Fingerspitzen und Füßen bilden. Die Symptome heilen innerhalb von fünf bis zehn Tagen ab. 

Therapie:
Es gibt für die Maul- und Klauenseuche keine Therapiemöglichkeiten.  

Anzeigepflicht:
Besteht in Österreich nach dem Tierseuchengesetz.

Quellen: AGES: Bericht über Zoonosen und ihre Erreger in Österreich im Jahr 2005, Online-Information der World Organisation for Animal Health, Webservice der Stadt Wien: Tierkrankheiten, DFS

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