Vogelgrippe (Klassische Geflügelpest)

Verbreitung:
Zu unterscheiden sind Vogelgrippeviren, die nur geringfügig pathogen sind (LPAI) und kaum Krankheitssymptome bei Haus- und Wildgeflügel hervorrufen, und Viren, die hochpathogen sind (HPAI). Das bekannteste hochpathogene Virus, das die inneren Organe der infizierten Vögel angreift und eine Sterblichkeitsrate von 90 – 100 % nach sich zieht, ist H5N1. Seit seinem Auftreten im Jahre 2003 wurden zahlreiche Vogelarten in Asien, Europa und Afrika mit diesem Virus infiziert. Ausbrüche, bei denen auch Menschen in das Krankheitsgeschehen miteinbezogen waren, fanden in asiatischen Ländern (Thailand, China, Japan, Südkorea, Taiwan, Hongkong, Kambodscha, Vietnam, Indonesien, Laos) statt. In jüngerer Zeit wurden seit Ende 2005 in Europa vereinzelte Fälle von Vogelgrippe bei Wasservögeln und Hausgeflügel festgestellt.  

Übertragung:
Erreger der Krankheit ist ein Influenzavirus, von dem verschiedene Stämme isoliert wurden, die beim Hausgeflügel pathogene Eigenschaften auslösen. Die Virusausscheidung erfolgt über die Sekrete des Respirationstraktes und der Augenbindehaut sowie den Kot. Für die Übertragung ist enger Kontakt nötig. Die meisten Influenza-Epidemien nehmen ihren Ausgang vom ostasiatischen Raum, da dort traditionell ein enges Zusammenleben von Mensch und verschiedenen Geflügelarten unter zum Teil schlechten hygienischen Bedingungen herrscht. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch hat bisher nicht stattgefunden. Gefahr für den Menschen besteht dann, wenn durch Rekombination eines pathogenen Vogelgrippevirus mit einem humanen Influenzavirus ein neues Virus entsteht, das von Mensch zu Mensch übertragen wird.  

Krankheitsbild:
Die Inkubationszeit kann zwischen wenigen Stunden und einigen Tagen variieren. Die Krankheitssymptome beim Tier sind Atembeschwerden bis Atemnot, Niesen, Störungen des Allgemeinbefindens, zentralnervale Symptome (Zittern, unkoordinierter Gang), rapides Absinken der Legeleistung bis zur irreversiblen Schädigung des Legeapparates. Ein Überspringen der Infektion auf den Menschen erfolgt nur nach intensivem direkten Kontakt mit infiziertem Geflügel. Der Verlauf der Vogelgrippe beim Menschen ist in der Regel schwer mit häufiger Todesfolge.  

Therapie:
Keine Therapie, nach Feststellung der Seuche wird das erkrankte oder seuchenverdächtige Geflügel getötet.  

Anzeigepflicht:
Besteht in Österreich nach dem Tierseuchengesetz.

Quellen: AGES: Bericht über Zoonosen und ihre Erreger in Österreich im Jahr 2005, Online-Information der World Organisation for Animal Health, Webservice der Stadt Wien: Tierkrankheiten, DFS

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