Genusstaugliches Wildgeflügel

Diesen Umstand zum Trotz etablierten die einfachen Leut´ eigene Märkte für Vögel, die vom Jagdverbot ausgenommen waren. Dies waren natürlich nicht die schmackhaften Fasane, Enten und Wachteln, an denen sich die Feudalherren so gerne labten, sondern diverse Klein- und Singvögel wie Spatzen, Amseln, Lerchen und Drosseln.

Nachdem die Jagd nach diesen Häppchen etwas ausuferte - um 1850 wurden jährlich mehr als 10.000-12.000 Dutzend dieser Vögel mit Leimruten und Netzen gefangen - und der Vogelgesang in den Städten zunehmend verstummte, wurde die Anwendung diverser Fallen und Fangnetze verboten und Schonzeiten für die Jagd festgelegt. Das Verbot wirkte schließlich und im 20. Jahrhundert, als der kommerziellen Handel mit Wildgeflügel einsetzte, war der Verzehr von Singvögeln weitgehend tabuisiert. Eine ähnliche Entwicklung vollzog sich in Deutschland, als 1888 das Reichsvogelschutzgesetz eingeführt wurde: "Zum Ende des Kaiserreichs waren Vogelfang und Vogelverzehr bis auf etliche regionale Ausnahmen fast ausgerottet, kulturell und rechtlich zumindest in den Bereich des Illgeitimen abgedrängt"1.

Wildgeflügelzucht mit Abstrichen
Die auf die natürlichen Bestände und die Schonzeiten zurückzuführende, eingeschränkte Verfügbarkeit von Wildgeflügelfleisch veranlasste Züchter, Fasane und Rebhühner in Freiluftgehegen (Volieren) zu halten. Kenner schmecken aber den Unterschied, denn in Gefangenschaft gemästete Wildvögel verfügen aufgrund des Futters über ein anderes Aroma als freilebende Tiere.

Auch Wachteln (sie sind von der Jagd ganzjährig verschont) werden heute oft in Volieren gehalten, erreichen aber nur selten das Gewicht ihrer freilebenden Artgenossen. Ihr Fleischanteil ist relativ mager, vergleichbar mit jenem von Rebhühnern. Da auch diese Vögel in freier Wildbahn sehr rar geworden sind, stammt ihr Fleisch ebenfalls zu einem überwiegenden Teil aus Zuchtbetrieben.

Quellen: 1) Schmoll 2001, Red. 2012

Schonzeiten Wildgeflügel:
Fasane 01.01. bis 30.09.

Stockenten 16.01. bis 31.08.

Rebhühner 01.12. bis 20.09.

Waldschnepfen 20.02. bis 10.09.

Graugänse 01.02 bis 31.07.

Von der Jagd zu verschonen sind:
Auerhähne und Birkhähne, Wachteln, Trappen, Trutwild, u.v.m.

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