Stallhaltung von Rindern

Anbindehaltung:

Jedes Tier ist mittels einer Anbindevorrichtung einzeln auf einem Standplatz fixiert.

Dauernde Anbindehaltung ist verboten.

Rinder müssen eine geeignete Bewegungsmöglichkeit, Auslauf oder Weidegang an mindestens 90 Tagen im Jahr haben, soweit dem keine rechtlichen oder technischen Gründe entgegenstehen.

Aufstallungsform sind der Kurzstand und der Mittellangstand.

Der Kurzstand:
Anbindestand, bei dem der Raum über dem Futterbarn den Tieren dauernd zur Verfügung steht.

Ist der Kurzstand richtig gestaltet, so entspricht er den Bedürfnissen der Tiere bezüglich artgemäßen Liegens, Aufstehens, Fressens und Abliegens besser als der Mittellangstand.

Der Mittellangstand:
Anbindestand, bei dem der Raum über dem Futterbarn den Tieren nur zu den Fresszeiten zur Verfügung steht.

Außerhalb der Fresszeiten wird den Tieren der Zugang zum Fressbereich mittels Absperrvorrichtungen verwehrt.

Die Standlänge muss so bemessen sein, dass die Tiere hinter dem Fressgitter ausreichend Platz finden.

Wegen der Absperrung nach hinten muss es den Tieren möglich sein, beim Aufstehen den Kopfschwung zur Seite ausführen zu können.

Folgende Tabelle gibt die Mindestmaße von Standlänge und Standbreite in der Anbindehaltung bezogen auf das Tiergewicht an:

Tiergewicht

Standlänge Kurzstand

Standlänge Mittellangstand

Standbreite

bis 300 kg

130 cm

160 cm

85 cm

bis 400 kg

150 cm

185 cm

100 cm

bis 550 kg

165 cm

200 cm

115 cm

bis 700 kg

175 cm

210 cm

120 cm

über 700 kg

185 cm

220 cm

125 cm

Quelle: 1. Tierhaltungsverordnung, Teil II, Anlage 2, 2004

Laufstallhaltung:

Tieflaufstall oder Tiefstreustall
Im Hinblick auf die Tiergerechtheit sind Tieflaufställe anderen Laufstallsystemen vorzuziehen. 

Die gesamte Liegefläche wird regelmäßig eingestreut 

  • ist die Haltungsvariante mit dem höchsten Einstreubedarf 

Miststapel wächst während des Haltungszeitraumes kontinuierlich an

  • je nach baulichen Gegebenheiten ist die Häufigkeit der Entmistung zu wählen 

Tiere können den Liegeplatz frei wählen 

Tiere haben genügend Ausweichfläche nach allen Seiten 

  • individuelle Ausweichdistanz kann eingehalten werden 

Einraumtieflaufstall:

  • Einfachste Laufstallform
  • Keine gesonderte Lauffläche
  • Hoher Strohverbrauch: 8–10 kg je Großvieheinheit (GVE) und Tag

Zweiraumtieflaufstall:

  • Trennung von Liegebereich und Fressbereich mit Lauffläche (Fressgang) 
  • Der Fressbereich ist meist höher angeordnet 
  • Zugang über Stufen oder schräge Rampen 
  • Fressgang: planbefestigt oder als Spaltenboden ausgeführt 
  • Strohverbrauch etwa halb so hoch wie beim Einraumlaufstall

Mehrraumtieflaufstall:

  • Liege- und Fressbereich 
  • mindestens eine weitere Funktionsfläche

    • meist eine Bewegungsfläche
    • kann unüberdacht (Auslauf) zwischen Liege- und Fressplatz angeordnet sein

Streuschichtstall:

  • Miststapel verbleibt nicht einen ganzen Umtrieb oder die gesamte Winterperiode im Stall 
  • Stall wird regelmäßig entmistet 
    Arbeitsaufwand steigt

Tretmiststall:

Der Tretmiststall hat eine geneigte Liegefläche (6-9 %). 
Darauf baut sich eine Stroh-Mist-Matratze auf. 
Nur das obere Viertel der Fläche wird eingestreut, 

  • geringe Menge an Einstreu erforderlich

Durch die Aktivität der Tiere verteilt sich das Stroh auf der gesamten Liegefläche, 

  • der obere Bereich der Liegefläche bleibt sauber und trocken 

Durch Bewegung und Gewicht der Tiere kann der Mist langsam aber stetig auf dem gebildeten Flüssigkeitsfilm nach unten fließen. 

  • Für Tiere unter 180 kg nicht geeignet

Am Ende der Liegefläche wird der Mist über eine Kotstufe in den Mistgang getreten, von dort aus dem Stall befördert. 

Einraumtretmiststall:

Kombinierte Liege- und Bewegungsfläche reicht bis an den Futtertrog. 
Der Mist wird unter dem Futtertrog durchgetreten.
Die Tiere stehen ständig auf einem weichen und feuchten Untergrund stehen, 

  • kein Klauenabrieb 
  • Hohe Gefahr von Klaueninfektionen 

    • Sollte deshalb nur für Mastvieh genutzt werden.

Futtertrog kann am höchsten Punkt des Haltungsbereiches angeordnet sein. 
Tiere fressen im Liegebereich
Größere Unruhe in diesem Bereich steigt
um etwa 20 Prozent gesteigerter Streubedarf für die gleiche Sauberkeit der Tiere 

Zweiraumtretmiststall:

Unterteilt in Liegefläche und Lauffläche
Lauffläche grenzt an den Futtertrog 

  • Planbefestigt, muss regelmäßig gereinigt werden 

    • ständiger Klauenabrieb 
    • beugt Klaueninfektionen vor, da die Klauen abtrocknen können 

Futtertrog: siehe Einraumtretmiststall

Vollspaltenbodenlaufstall:

Einraumlaufstall, bei dem die ganze Buchtenfläche mit Betonelementen ausgelegt ist Kot und Harn werden über die Spalten abgeführt.
Betonspaltenböden dürfen keine durchgehenden Schlitze aufweisen. 
Die Balkenbreite (Auftrittsbreite) muss mindestens 80 mm betragen.

Die Haltung von 

  • Kühen 
  • hochträchtigen Kalbinnen 
  • Zuchtstieren
  • Kälbern (bis 150 kg) 

auf vollperforierten Böden ist verboten. 

Maximale Spaltenweiten bei Verwendung von Betonspaltenböden:

Tierkategorie

Maximale Spaltenweite

Rinder bis 200 kg

25 mm

Rinder über 200 kg

35 mm

Mutterkühe mit Kälbern

30 mm

Quelle: 1. Tierhaltungsverordnung, Teil II, Anlage 2, 2004

Vollspaltenbodenhaltung ist kein tiergerechtes Haltungssystem. 
Folgeerscheinungen:

  • Verhaltungsabweichungen 
  • Verhaltensstörungen
  • haltungsbedingte Schwanzspitzenentzündungen 

Das Liegen und Stehen auf den harten Betonspalten ist nicht tiergerecht.
Für Qualitätsfleischprogramme mit dem Augenmerk auf eine tiergerechte Haltungsumwelt sind vollperforierte Haltungssysteme auszuschließen.

Liegeboxenlaufstall:

Die Funktionsbereiche 

  • Liegen 
  • Bewegen 
  • Fressen 

sind voneinander getrennt.

Zentrales Element:
Liegeboxen, die den Tieren einen sauberen und bequemen Liegeplatz bieten. 

Laufgänge: 
planbefestigt oder mit Betonspalten ausgelegt 

Bei Liegeboxen unterscheidet man zwischen 

  • wandständigen und gegenständigen Liegeboxen, 

sowie zwischen 

  • Hochboxen und Tiefboxen.

Wandständige Liegeboxen:
Kopfseitig durch eine Wand oder durch einen anschließenden Gang begrenzt. 

Gegenständige Liegeboxen:
Tiere liegen mit den Köpfen zueinander. 
Der Kopfschwung beim Aufstehen erfolgt hier in die gegenüberliegende Box 

Tabelle: Mindestmaße von Liegeboxen (gemäß Tierhaltungsverordnung)

Tiergewicht

Boxenlänge wandständig

Boxenlänge gegenständig

Boxenbreite

bis 300 kg

190 cm

170 cm

85 cm

bis 400 kg

210 cm

190 cm

100 cm

bis 550 kg

230 cm

210 cm

115 cm

bis 700 kg

240 cm

220 cm

120 cm

über 700 kg

260 cm

240 cm

125 cm


Hochboxen:

Boxenboden:
gegenüber dem Laufgang um eine Stufe erhöht. 
Planbefestigt, mit dauerelastischen Belägen, entsprechen nicht den Anforderungen der Rinder nach Weichheit und Verformbarkeit der Liegefläche

Hochboxen sind daher in der artgemäßen Rinderhaltung nicht zulässig.

Tiefboxen:

Boxenboden: 
auf gleicher Ebene wie der Laufgang oder sogar darunter. 
Eine Streuschwelle begrenzt die Liegefläche gegenüber dem Laufgang. 
Eine Bugschwelle am Boden begrenzt die Liegefläche im Kopfbereich.

Tiefboxen sollten mit einem dicken Streupolster (Liegemulde), ausgebettet sein.

Argumente für den Liegeboxenlaufstall:
wirtschaftliche Gesichtspunkte 

  • geringer Liegeflächenbedarf 
  • geringer Einstreubedarf 
  • einfaches Sauberhalten der Tiere 

Argumente gegen den Liegeboxenlaufstall:
ethologische Punkte

  • Die Bewegungsfreiheit der Tiere beschränkt sich auf bestimmte Wege.
  • Die freie Wahl des Liegeplatzes ist eingeschränkt.
  • Aufgrund der Streuung der Tiergrößen innerhalb einer Herde sind die Liegeboxen in ihren Abmessungen nicht an das Einzeltier angepasst.
  • Steuereinrichtungen führen zu leidens- und schadensträchtigen Kollisionen.
  • Die Tiere werden zu untypischen Verhalten, wie rückwärtiges Verlassen der Liegebox, Abliegen, Ruhen und Aufstehen frontal zur Wand bzw. zu anderen Rindern gezwungen.
  • Das Sozialverhalten der Rinder wird durch die Stalleinrichtungen beeinträchtigt.
Kaltstall und Warmstall:

Rinderställe werden unterschieden in

Kaltställe 

  • Offenfrontstall
  • Außenfrontstall

Warmställe

  • geschlossene Gebäude

Kaltstall

Rinder vertragen Kälte.

  • Kaltställe sind für die Haltung von Rindern klimatisch am günstigsten und gesündesten.

    • Werden immer häufiger in der Rinderhaltung eingesetzt.

Ausstattung:

  • Keine Wärmedämmung
  • Keine künstliche Belüftung
  • Keine Beheizung

    • Stalltemperatur und Außentemperatur sind fast gleich

Offenfrontstall:

Eine Gebäudeseite ist offen

  • Natürliche Be- und Entlüftung

Bei Bedarf können die offenen Flächen abgedeckt werden.

Außenklimastall:

Wenig Schutz vor Wind und Wetter
Liegebereich abgeschirmt:

  • Überdachung und Windnetze

    • bleibt trocken

Warmstall:

Geschlossene Gebäude
Stallwände sind wärmegedämmt

  • Tiere sind vor den Außentemperaturen geschützt

Wenn sich die Tiere frei bewegen können (z. B. im Laufstall) sind Warmställe unnötig.

Quelle: DFS


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