Stallhaltung von Rindern
Anbindehaltung:
Jedes Tier ist mittels einer Anbindevorrichtung einzeln auf einem Standplatz fixiert.
Dauernde Anbindehaltung ist verboten.
Rinder müssen eine geeignete Bewegungsmöglichkeit, Auslauf oder Weidegang an mindestens 90 Tagen im Jahr haben, soweit dem keine rechtlichen oder technischen Gründe entgegenstehen.
Aufstallungsform sind der Kurzstand und der Mittellangstand.
Der Kurzstand:
Anbindestand, bei dem der Raum über dem Futterbarn den Tieren dauernd zur Verfügung steht.
Ist der Kurzstand richtig gestaltet, so entspricht er den Bedürfnissen der Tiere bezüglich artgemäßen Liegens, Aufstehens, Fressens und Abliegens besser als der Mittellangstand.
Der Mittellangstand:
Anbindestand, bei dem der Raum über dem Futterbarn den Tieren nur zu den Fresszeiten zur Verfügung steht.
Außerhalb der Fresszeiten wird den Tieren der Zugang zum Fressbereich mittels Absperrvorrichtungen verwehrt.
Die Standlänge muss so bemessen sein, dass die Tiere hinter dem Fressgitter ausreichend Platz finden.
Wegen der Absperrung nach hinten muss es den Tieren möglich sein, beim Aufstehen den Kopfschwung zur Seite ausführen zu können.
Folgende Tabelle gibt die Mindestmaße von Standlänge und Standbreite in der Anbindehaltung bezogen auf das Tiergewicht an:
Tiergewicht | Standlänge Kurzstand | Standlänge Mittellangstand | Standbreite |
bis 300 kg | 130 cm | 160 cm | 85 cm |
bis 400 kg | 150 cm | 185 cm | 100 cm |
bis 550 kg | 165 cm | 200 cm | 115 cm |
bis 700 kg | 175 cm | 210 cm | 120 cm |
über 700 kg | 185 cm | 220 cm | 125 cm |
Quelle: 1. Tierhaltungsverordnung, Teil II, Anlage 2, 2004
Laufstallhaltung:
Tieflaufstall oder Tiefstreustall
Im Hinblick auf die Tiergerechtheit sind Tieflaufställe anderen Laufstallsystemen vorzuziehen.
Die gesamte Liegefläche wird regelmäßig eingestreut
- ist die Haltungsvariante mit dem höchsten Einstreubedarf
Miststapel wächst während des Haltungszeitraumes kontinuierlich an
- je nach baulichen Gegebenheiten ist die Häufigkeit der Entmistung zu wählen
Tiere können den Liegeplatz frei wählen
Tiere haben genügend Ausweichfläche nach allen Seiten
- individuelle Ausweichdistanz kann eingehalten werden
Einraumtieflaufstall:
- Einfachste Laufstallform
- Keine gesonderte Lauffläche
- Hoher Strohverbrauch: 8–10 kg je Großvieheinheit (GVE) und Tag
Zweiraumtieflaufstall:
- Trennung von Liegebereich und Fressbereich mit Lauffläche (Fressgang)
- Der Fressbereich ist meist höher angeordnet
- Zugang über Stufen oder schräge Rampen
- Fressgang: planbefestigt oder als Spaltenboden ausgeführt
- Strohverbrauch etwa halb so hoch wie beim Einraumlaufstall
Mehrraumtieflaufstall:
- Liege- und Fressbereich
- mindestens eine weitere Funktionsfläche
- meist eine Bewegungsfläche
- kann unüberdacht (Auslauf) zwischen Liege- und Fressplatz angeordnet sein
Streuschichtstall:
- Miststapel verbleibt nicht einen ganzen Umtrieb oder die gesamte Winterperiode im Stall
- Stall wird regelmäßig entmistet
Arbeitsaufwand steigt
Tretmiststall:
Der Tretmiststall hat eine geneigte Liegefläche (6-9 %).
Darauf baut sich eine Stroh-Mist-Matratze auf.
Nur das obere Viertel der Fläche wird eingestreut,
- geringe Menge an Einstreu erforderlich
Durch die Aktivität der Tiere verteilt sich das Stroh auf der gesamten Liegefläche,
- der obere Bereich der Liegefläche bleibt sauber und trocken
Durch Bewegung und Gewicht der Tiere kann der Mist langsam aber stetig auf dem gebildeten Flüssigkeitsfilm nach unten fließen.
- Für Tiere unter 180 kg nicht geeignet
Am Ende der Liegefläche wird der Mist über eine Kotstufe in den Mistgang getreten, von dort aus dem Stall befördert.
Einraumtretmiststall:
Kombinierte Liege- und Bewegungsfläche reicht bis an den Futtertrog.
Der Mist wird unter dem Futtertrog durchgetreten.
Die Tiere stehen ständig auf einem weichen und feuchten Untergrund stehen,
- kein Klauenabrieb
- Hohe Gefahr von Klaueninfektionen
- Sollte deshalb nur für Mastvieh genutzt werden.
Futtertrog kann am höchsten Punkt des Haltungsbereiches angeordnet sein.
Tiere fressen im Liegebereich
Größere Unruhe in diesem Bereich steigt
um etwa 20 Prozent gesteigerter Streubedarf für die gleiche Sauberkeit der Tiere
Zweiraumtretmiststall:
Unterteilt in Liegefläche und Lauffläche
Lauffläche grenzt an den Futtertrog
- Planbefestigt, muss regelmäßig gereinigt werden
- ständiger Klauenabrieb
- beugt Klaueninfektionen vor, da die Klauen abtrocknen können
Futtertrog: siehe Einraumtretmiststall
Vollspaltenbodenlaufstall:
Einraumlaufstall, bei dem die ganze Buchtenfläche mit Betonelementen ausgelegt ist Kot und Harn werden über die Spalten abgeführt.
Betonspaltenböden dürfen keine durchgehenden Schlitze aufweisen.
Die Balkenbreite (Auftrittsbreite) muss mindestens 80 mm betragen.
Die Haltung von
- Kühen
- hochträchtigen Kalbinnen
- Zuchtstieren
- Kälbern (bis 150 kg)
auf vollperforierten Böden ist verboten.
Maximale Spaltenweiten bei Verwendung von Betonspaltenböden:
Tierkategorie | Maximale Spaltenweite |
Rinder bis 200 kg | 25 mm |
Rinder über 200 kg | 35 mm |
Mutterkühe mit Kälbern | 30 mm |
Quelle: 1. Tierhaltungsverordnung, Teil II, Anlage 2, 2004
Vollspaltenbodenhaltung ist kein tiergerechtes Haltungssystem.
Folgeerscheinungen:
- Verhaltungsabweichungen
- Verhaltensstörungen
- haltungsbedingte Schwanzspitzenentzündungen
Das Liegen und Stehen auf den harten Betonspalten ist nicht tiergerecht.
Für Qualitätsfleischprogramme mit dem Augenmerk auf eine tiergerechte Haltungsumwelt sind vollperforierte Haltungssysteme auszuschließen.
Liegeboxenlaufstall:
Die Funktionsbereiche
- Liegen
- Bewegen
- Fressen
sind voneinander getrennt.
Zentrales Element:
Liegeboxen, die den Tieren einen sauberen und bequemen Liegeplatz bieten.
Laufgänge:
planbefestigt oder mit Betonspalten ausgelegt
Bei Liegeboxen unterscheidet man zwischen
- wandständigen und gegenständigen Liegeboxen,
sowie zwischen
- Hochboxen und Tiefboxen.
Wandständige Liegeboxen:
Kopfseitig durch eine Wand oder durch einen anschließenden Gang begrenzt.
Gegenständige Liegeboxen:
Tiere liegen mit den Köpfen zueinander.
Der Kopfschwung beim Aufstehen erfolgt hier in die gegenüberliegende Box
Tabelle: Mindestmaße von Liegeboxen (gemäß Tierhaltungsverordnung)
Tiergewicht | Boxenlänge wandständig | Boxenlänge gegenständig | Boxenbreite |
bis 300 kg | 190 cm | 170 cm | 85 cm |
bis 400 kg | 210 cm | 190 cm | 100 cm |
bis 550 kg | 230 cm | 210 cm | 115 cm |
bis 700 kg | 240 cm | 220 cm | 120 cm |
über 700 kg | 260 cm | 240 cm | 125 cm |
Hochboxen:
Boxenboden:
gegenüber dem Laufgang um eine Stufe erhöht.
Planbefestigt, mit dauerelastischen Belägen, entsprechen nicht den Anforderungen der Rinder nach Weichheit und Verformbarkeit der Liegefläche
Hochboxen sind daher in der artgemäßen Rinderhaltung nicht zulässig.
Tiefboxen:
Boxenboden:
auf gleicher Ebene wie der Laufgang oder sogar darunter.
Eine Streuschwelle begrenzt die Liegefläche gegenüber dem Laufgang.
Eine Bugschwelle am Boden begrenzt die Liegefläche im Kopfbereich.
Tiefboxen sollten mit einem dicken Streupolster (Liegemulde), ausgebettet sein.
Argumente für den Liegeboxenlaufstall:
wirtschaftliche Gesichtspunkte
- geringer Liegeflächenbedarf
- geringer Einstreubedarf
- einfaches Sauberhalten der Tiere
Argumente gegen den Liegeboxenlaufstall:
ethologische Punkte
- Die Bewegungsfreiheit der Tiere beschränkt sich auf bestimmte Wege.
- Die freie Wahl des Liegeplatzes ist eingeschränkt.
- Aufgrund der Streuung der Tiergrößen innerhalb einer Herde sind die Liegeboxen in ihren Abmessungen nicht an das Einzeltier angepasst.
- Steuereinrichtungen führen zu leidens- und schadensträchtigen Kollisionen.
- Die Tiere werden zu untypischen Verhalten, wie rückwärtiges Verlassen der Liegebox, Abliegen, Ruhen und Aufstehen frontal zur Wand bzw. zu anderen Rindern gezwungen.
- Das Sozialverhalten der Rinder wird durch die Stalleinrichtungen beeinträchtigt.
Kaltstall und Warmstall:
Rinderställe werden unterschieden in
Kaltställe
- Offenfrontstall
- Außenfrontstall
Warmställe
- geschlossene Gebäude
Kaltstall
Rinder vertragen Kälte.
- Kaltställe sind für die Haltung von Rindern klimatisch am günstigsten und gesündesten.
- Werden immer häufiger in der Rinderhaltung eingesetzt.
Ausstattung:
- Keine Wärmedämmung
- Keine künstliche Belüftung
- Keine Beheizung
- Stalltemperatur und Außentemperatur sind fast gleich
Offenfrontstall:
Eine Gebäudeseite ist offen
- Natürliche Be- und Entlüftung
Bei Bedarf können die offenen Flächen abgedeckt werden.
Außenklimastall:
Wenig Schutz vor Wind und Wetter
Liegebereich abgeschirmt:
- Überdachung und Windnetze
- bleibt trocken
Warmstall:
Geschlossene Gebäude
Stallwände sind wärmegedämmt
- Tiere sind vor den Außentemperaturen geschützt
Wenn sich die Tiere frei bewegen können (z. B. im Laufstall) sind Warmställe unnötig.
Quelle: DFS